General Business Agreements of TIA innovations GmbH in accordance to the German law.

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Published: 01.04.2001

 

 

§ 1.  Gültigkeit der Bedingungen der TIA GmbH (TIA)

 

Diese Auftragsbedingungen liegen allen Bestellungen / Beauftragungen der TIA durch Dritte (Kunden) zugrunde und gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich TIA schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

 

 

§ 2.  Rangfolge

 

Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in folgender Reihenfolge:

  • die Bestimmungen der Auftragsbestätigung oder eines speziellen Vertrages der TIA. Die Bestellung / Beauftragung des Kunden bzw. Teile hiervon werden nur insoweit Vertragsbestandteil als diese in die Auftragsbestätigung oder den speziellen Vertrag übernommen wurden.
  • in der Auftragsbestätigung oder dem speziellen Vertrag aufgeführte weitere Vertragsbedingungen, spezielle und allgemeine technische Bedingungen
  • diese allgemeinen Auftragsbedingungen für Bestellungen und Beauftragungen.

§ 3.  Bestellung / Beauftragung

 

Grundsätzlich sind nur schriftliche Bestellungen / Beauftragungen gültig. Mündliche Nebenabreden zu der Bestellung / Beauftragung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.

 

 

§ 4.  Art und Umfang der Leistung

 

1. Softwarepaket

Der Leistungsumfang der beauftragten Softwaremodule ist dem Kunden bekannt. Der Kunde erhält die Programme im Objektcode auf einem mit dem Kunden vereinbarten Datenträger.

Die Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung bzw. innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Bestellung. Die Installation wird, soweit nicht anders vereinbart, durch den Kunden ausgeführt.

 

2. Anpassungsarbeiten / Beratungsleistungen / Softwareentwicklung

Die TIA führt die beauftragten Anpassungsarbeiten so durch, dass eine reibungslose Anbindung an das entsprechende Softwarepaket der TIA beim Kunden gewährleistet ist.

Die TIA erbringt die vereinbarten Leistungen während der normalen Arbeitszeit von Montag bis Freitag. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeit sind aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen zu vergüten.

Der Kunde wird für die bei ihm tätigen Mitarbeiter der TIA geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger gelagert werden können. Er wird die Tätigkeit der TIA in jeder Auftragsphase unterstützen.

Der Kunde wird weiterhin der TIA alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, den Mitarbeitern der TIA jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgen und im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Einblick in die Arbeiten der TIA zu nehmen, um eine Projektfortschrittskontrolle auszuüben.

 

 

§ 5.  Nutzungsumfang

 

TIA erteilt dem Kunden das Recht zur Anwendung der beauftragten Softwaremodule für eigene Zwecke. Dieses Recht der Anwendung schließt die Nutzung durch und für verbundene Unternehmen auf der Anlage des Rechenzentrums / Netzwerks des Kunden ein, auch wenn die Verbindung zu solchen Unternehmen erst nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zustande kommt.

Die Programmpakete sowie die damit ausgelieferten Datenträger, Handbücher und Produktinformationen sind urheberrechtlich geschützt (§§ 69a ff. UrhG). Das Urheberrecht ist Gegenstand dieser Auftragsbedingungen.

Im Übrigen bleibt das Verfügungsrecht über die Programme der TIA, ohne dass dadurch Ansprüche irgendwelcher Art gegen die TIA erwachsen, uneingeschränkt bei der TIA.

TIA bleibt dabei insbesondere berechtigt, die Programme ganz oder teilweise- auch in abgeänderter Form - für eigene Zwecke zu nutzen sowie Dritten zur Nutzung zu überlassen.

 

 

§ 6.  Entgelt

 

Der Kunde zahlt an TIA für die beauftragten Leistungen eine Vergütung, die sich aus den Paketpreisen und Honoraren gemäß gültiger Preisliste für die Anpassung bzw. sonstigen Leistungen ergibt.

 

1. Softwarepaket

Die Vergütung wird sofort nach Auslieferung und Rechnungsstellung durch die TIA in voller Höhe zur Zahlung fällig.

 

2. Anpassungs- / Beratungsleistungen / Softwareentwicklung

  • Die Abrechnung der von TIA erbrachten Leistungen erfolgt monatlich anhand der TIA-Leistungsabrechnung zu den jeweils gültigen bzw. vereinbarten Zeithonorarsätzen.
  • Von TIA nicht zu vertretende Wartezeiten werden gemäß vorherigem Punkt als Beraterleistung vergütet.
  • Bei wesentlichen kundenseitigen Änderungen der Leistungsvorgaben (etwa bei der Art der Problemstellung, der Konfiguration, der zur Verfügung stehenden Anlage, der Zielsetzung der angestrebten Lösung oder von Mengengerüsten) sind die Vereinbarungen über Termine und Vergütung den geänderten Verhältnissen entsprechend anzupassen. Die TIA wird diese Notwendigkeit einer Anpassung innerhalb von zwei Wochen nach deren Feststellung dem Kunden mitteilen.
  • Die Honorarrechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar.
  • Reisekosten und Spesen sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
  • Reisezeiten werden dem Kunden mit 50 % des vereinbarten Zeithonorarsatzes in Rechnung gestellt.

§ 7.  Kündigung

 

Die Vertragspartner sind berechtigt, auch während der Dauer der abgeschlossenen Vereinbarung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Monats zu kündigen. Bis zur Beendigung der Vereinbarungen sind die Leistungen weiterhin zu erbringen und die Honorare zu bezahlen. Softwarepakete sind von diesem Kündigungsrecht ausgeschlossen.

TIA kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den Kunden ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. TIA ist berechtigt, den Vertrag bereits nach Eingang eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens bei Gericht zu lösen.

 

 

§ 8.  Vertraulichkeit

 

Vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages von einem Partner dem anderen übergeben werden, sind eindeutig als vertraulich zu bezeichnen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist unzulässig.

Der Kunde wird die Programme oder Dokumentationsunterlagen weder ganz, noch teilweise, noch als Teil eines Programms Dritten zugänglich machen.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die TIA aus der Verletzung dieser Verpflichtung erwachsen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass er in der Referenzliste der TIA geführt wird.

 

 

§ 9.  Bundesdatenschutzgesetz

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass TIA personenbezogene Daten des Kunden speichert, bearbeitet und an Unternehmen der Unternehmens-Gruppe übermittelt, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung / Beauftragung erforderlich ist.

 

 

§ 10.  Abnahme

 

TIA wird die Termine für ihre jeweilige Endabnahme und Übergabe der beauftragten Programme / Leistungen ankündigen, sobald die Programme mit vom Kunden zur Verfügung gestellten, anforderungsgerechten Eingabedaten einmal fehlerfrei auf der vereinbarten Anlage gelaufen sind. Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung die Abnahme vorzunehmen.

Sollte eine Abnahme aus Gründen, die TIA nicht zu vertreten hat, nicht erfolgen, so gilt die Abnahme nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.

Eine Benutzung der Programme durch den Kunden wird einer Abnahme gleichgesetzt.

 

 

§ 11.  Gewährleistung

 

TIA übernimmt die Gewähr für die Funktionsfähigkeit des beauftragen Softwarepaketes.

Außerdem wird die Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Anpassungsarbeiten gemäß der verabschiedeten Entwicklungsvorgaben übernommen. Die Gewährleistung von TIA ist auf die kostenlose Nachbesserung (Fehlerbeseitigung) beschränkt, soweit diese Beschränkung gesetzlich zulässig ist. TIA wird unverzüglich die Nachbesserung angezeigter Fehler durchführen und stets bemüht sein, den Terminvorstellungen des Kunden zu entsprechen.

Jede weitere Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Frist für die Gewährleistung von TIA beträgt 6 Monate, beginnend mit der Abnahme wie oben definiert, und gilt sowohl für die Lieferung des Softwarepaketes als auch für die von TIA erbrachten Leistungen.

Die Gewährleistung endet unabhängig davon mit jedem Eingriff des Kunden sowohl in das Pro­grammpaket als auch in die erstellten Programme.

 

 

§ 12.  Vertragssprache / Anwendbares Recht

 

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht.

 

 

§ 13.  Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die beteiligten Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

 

§ 14.  Gerichtsstand

 

Sollten sich aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung Meinungsverschiedenheiten ergeben, so werden die Geschäftspartner bestrebt sein, diese gütlich beizulegen. Der Sitz der TIA ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus ist TIA berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.

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