Bestimmte Waren sind bei der Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft vom Zoll befreit. Grundlage sind die Zollaussetzungen (ohne Mengenbeschränkungen) und Zollkontingente (mit Mengenbeschränkungen).
Lieferantenerklärungen gehören zu den Dokumenten, die oft zu Verunsicherungen führen. Zum Jahreswechsel werden häufig Langzeitlieferantenerklärungen neu angefordert.
Ab 15. Dezember 2008 müssen Importeure von Pflanzen und pflanzlichen Produkten inklusive Holz und Holzprodukte in den USA zusätzliche Angaben bei der Einfuhrabfertigung machen. Betroffen sind, sobald die Verordnung vollständig in Kraft tritt, u.a. Arzneimittel, Möbel aus Holz, Werkzeuge, Spanplatten...