Änderungen in der Ausfuhrliste
16-12-08 16:10
Alter: 2 yrs


VON: WED



Die Ausfuhrliste: Liste der genehmigungspflichtigen Güter


Die Ausfuhrliste enthält alle Waren, deren Ausfuhr wegen ihrer technischen Produkteigenschaften grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Diese Genehmigung ist erforderlich für Lieferungen in alle Länder außerhalb der EU. Natürlich gibt es hiervon Ausnahmen, in diesem Fällen sind die Länder, für die eine Genehmigung erforderlich ist, ausdrücklich vermerkt.

Die Ausfuhrliste ist häufigen Änderungen unterworfen. Die jeweils aktuellste Version der Ausfuhrliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie hier. Die Liste sollte regelmäßig überprüft werden, um vor ungenehmigten Ausfuhren geschützt zu sein.

Die Ausfuhrliste besteht zur Zeit aus den Teilen I A und I C. In A sind die militärischen Güter gemäß deutschem Recht enthalten, in C die Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können. Dieser Teil der Ausfuhrliste beruht im Wesentlichen auf einer EG-Verordnung, der Dual-Use-Güter-Verordnung (EG-Verordnung 1334/2000). Die EG setzt dabei die Entscheidungen, die in einzelnen internationalen Gremien getroffen wurden, in europäisches Recht um. Dies ist zuletzt durch die  EG-VO Nr. 1167 vom 24. Oktober 2008 geschehen, diese Verordnung ändert die Güterliste der VO 1334/2000 und ist gültig ab dem 2. Januar 2009. Diese Änderungen müssen in der Ausfuhrliste im Teil I C noch umgesetzt werden. Eine unverbindliche Übersicht der Änderungen hat das BAFA erstellt.

 

Quelle: IHK Stuttgart.








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