Textilquoten und -kontingente
07-01-09 15:46
Alter: 2 yrs


VON: WED



Einfuhren definierter Textil- und Bekleidungerzeugnisse aus bestimmten Drittländern sind genehmigungspflichtig.


  • Republik Belarus
    Die mengenmäßigen Beschränkungen für Einfuhren von Textilwaren mit Ursprung in der Republik Belarus wurden angepasst. Importeure, die beim BAFA eine Einfuhrgenehmigung beantragen, müssen eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde aus dem Ursprungsland vorlegen (System doppelter Kontrolle).
  • Demokratische Volksrepublik Korea
    Für bestimmte Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Demokratischen Volksrepublik Korea gelten weiterhin mengenmäßige Beschränkungen.
  • Usbekistan
    Die mengenmäßigen Beschränkungen für Einfuhren von Textilwaren mit Ursprung in Usbekistan wurden angepasst. Importeure, die beim BAFA eine Einfuhrgenehmigung beantragen, müssen eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde aus dem Ursprungsland vorlegen (System doppelter Kontrolle).
  • Volksrepublik China
    Ab dem 1. Januar 2009 sind für die Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in China keine Einfuhrgenehmigung und keine Überwachungspapiere mehr erforderlich.

Die Regelung gilt unabhängig vom Datum des Versands.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Quelle: IHK Stuttgart.

 








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