ATLAS allgemein
1. Frage:
Was muss ich beachten, wenn ich meine Importabwicklung über das ATLAS-Verfahren tätigen möchte?
Für die Teilnahme am ATLAS-Verfahren muss eine Zollnummer sowie eine Bewilligung bei Ihrem zuständigen Zollamt beantragt werden. Ein Antrag für die Teilnahme am ATLAS-Verfahren muss ebenfalls an die KoSt-ATLAS (koordinierende Stelle ATLAS) in Karlsruhe gestellt werden. Da vor Echtbetrieb ein Test mit der Zollverwaltung durchgeführt werden muss, erhalten Sie eine Testzollnummer sowie eine BIN (Beteiligten-Identifikations- nummer), die in TIA ATLAS im Mandantenstamm hinterlegt wird.
2. Frage:
Welche Bewilligungen für die Abfertigung zum freien Verkehr gibt es im ATLAS-Verfahren? ZV-Bewilligung: Ein zugelassener Versender (ZV) darf Ware ohne vorherige Gestellung beim zuständigen Zollamt in Drittländer versandt werden. ZE-Bewilligung: Ein zugelassener Empfänger (ZE) darf Ware im Drittlandsstatus auf das Firmengelände überführen; ohne vorherige Gestellung beim zuständigen Zollamt A1-Bewilligung: Anschreibeverfahren im eigenen Namen A2-Bewilligung: Anschreibeverfahren im fremden Namen S1-Bewilligung: Vereinfachtes Anmeldeverfahren im eigenen Namen
3. Frage:
Welche Zollämter nehmen meine Zollanmeldung entgegen?
Die Abgabe einer Einzelzollanmeldung ist an allen ATLAS-Dienststellen möglich. Der Zoll erwartet lediglich, dass die Möglichkeit einer Beschau gegeben ist. Bei Verwendung einer SumA (summarische Anmeldung) muss die Einzelzollanmeldung an die Zollstelle gesandt werden, über die auch die SumA abgewickelt wurde. Dies gilt daher auch für die Vereinfachten Verfahren, da hier in den meisten Fällen eine Gestellung über die SumA erfolgen muss.
Ausnahme: das Vereinfachte Anmeldeverfahren VAV. Die EGZ (ergänzende Zollanmeldung) muss in allen Fällen an Ihr zuständiges Hauptzollamt übermittelt werden. In den vereinfachten Verfahren muss vor dem Versenden einer EGZ eine Frist von 24 Stunden zur abgeschlossenen Erstanmeldung vergangen sein, da das ATLAS-Rechenzentrum des Zolls die Daten vom Gestellungszollamt zum zuständigen Hauptzollamt erst übertragen muss.
4. Frage:
Welche Fristen muss ich in der ATLAS-Abwicklung beachten?
Die Frist für die Gestellung beträgt 20 Tage; diese können Sie manuell durch Ihr Gestellungszollamt verlängern lassen. Bei Warentransporten per Schiff (Seeverkehr) beträgt die Frist 45 Tage. Grundsätzlich gilt: Nach Ablauf dieser Frist ist die Abfertigung nur noch in Abstimmung mit Ihrer Gestellungszollstelle möglich.
Die Abgabefrist der Ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) ist bewilligungsabhängig. Die EGZ kann noch bis zu zwischen 3 und 10 Tage des neuen Kalendermonats nachgereicht werden. Bei Überschreitung der Frist kann vom Zoll ein Säumniszuschlag erhoben werden.
5. Frage:
Wie sehen künftig die Aufbewahrungsfristen für Zollanmeldungen mit dem ATLAS-System aus?
Die Aufbewahrungsfrist für die mit dem ATLAS-System übertragenen Daten beträgt 10 Jahre. Die Daten bleiben auf der Datenbank von TIA ATLAS archiviert und können so jederzeit wieder aufgerufen werden.
Software TIA ATLAS
1. Frage:
Welchen Barcode-Scanner kann ich zum einscannen der MRN des Versandbegleitdokuments verwenden, bzw. welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Da TIA ATLAS die gescannten Daten als Tastatureingaben erwartet, müssen die Daten über die Tastaturschnittstelle „übergeben“ werden. Der Barcode-Scanner muss den Code-Satz EAN 128 unterstützen.
2. Frage:
Wie kann ich mir in TIA ATLAS Informationen zum Verlauf meiner Anmeldung anzeigen lassen und wo wird mein Steuerbescheid angezeigt?
Über den Info-Button auf Ihrer Anmeldemaske können Sie den betreffenden Logbuchauszug der Anmeldung aufrufen und bei Bedarf auch als .pdf, .doc oder als .xls-file archivieren. Den Steuerbescheid können Sie, sofern vorhanden, ebenfalls in diesem Info-Bereich aufrufen und bei Bedarf exportieren.
3. Frage:
Wie kann ich weitere Felder (Zusatzfelder) in dem Stammdatenbereich aktivieren?
Um weitere Felder in der Maskenansicht aktivieren zu können, müssen Sie als Supervisor in der TIA-Software angemeldet sein. Mit einem Klick der rechten Maustaste können Sie dann über das Menü „alle Felder einblenden“ die versteckten Felder der Maskenansicht einblenden und über die Eigenschaften des Zusatzfeldes auf „sichtbar“ setzen. Wiederum kann durch den Klick mit der rechten Maustaste über das angezeigte Menü „bestimmte Felder ausblenden“ die Maskenansicht auf den gewünschten Feldumfang reduziert werden. Die Einrichtung des neuen Feldes (Umbenennung, Tooltip-Text, Mussfeldprüfung, setzen eines Defaultwertes und eventuell Aktivierung einer Tabellenunterstützung) kann dann durch Sie in gewohnter Weise vorgenommen werden.
Software TIA-EXDAT
1. Frage:
Kann ich die Druckdaten für mein Formular bei Bedarf horizontal oder vertikal neu ausrichten?
Über eine Funktion im Druckfenster (Formularkonfiguration) können Sie jederzeit eine Ausrichtung der Druckdaten horizontal oder vertikal vornehmen. Dies ist jedoch meist nur erforderlich, wenn Sie beispielsweise den Formularanbieter gewechselt haben.
2. Frage:
Im Einheitspapier werden einige Informationen nicht mehr benötigt. Wie kann ich die Ausgabe dieser Felder unterdrücken?
Um eine Ausgabe zu unterdrücken genügt es, die Höhe des Ausgabefeldes in der Formular- definition auf 0 zu setzen. Um das Ausgabefeld in der Formulardefinition schnell lokalisieren zu können kann man mit dem Setzen der Option „Umrahmung ausgeben“ den Ausgabebereich und die Zeilennummer der Formulardefinition anstelle des Feldinhalts ausgeben lassen.
3. Frage:
Kann ich Formulare gesondert bestimmten Kunden, Artikeln, etc. zuweisen, damit diese im Formularvorschlag entsprechend berücksichtigt werden?
Im Kunden- und Artikelstamm können Sie spezifische Formulare für jeden Datensatz erfassen. Wird dann der Kunde oder Artikel innerhalb der Sendung verwendet, werden die damit verknüpften Formulare automatisch im Formularvorschlag berücksichtigt. Zusätzlich steht diese Möglichkeit auch im Speditionsstamm zur Verfügung
4. Frage:
Wie kann ich vor Ausdruck der Papiere sicherstellen, dass definitiv alle Mussfelder ausgefüllt sind?
Im Druckfenster befindet sich ein Button für eine einmalige Mussfeldprüfung des Vorgangs. Nach erfolgter Prüfung werden Sendungs-, Rechnungskopf und Positionen, die leere Mussfelder enthalten, zur Auswahl in einer Baumstruktur dargestellt. Bei Markierung eines dieser Baumelemente werden dann die dort bemängelten Mussfelder zur Korrektur angezeigt und können bearbeitet werden.
5. Frage:
Wie komme ich nach erfolgter Sendungszusammenstellung am schnellsten zur Bearbeitung in die Sendung; ohne dass ich den Zwischenschritt über die Sendungsübersicht gehen muss?
Nach erfolgter Zusammenstellung der Sendung klicken Sie mit der rechten Maustaste in der Ablaufübersicht auf den dort abgebildeten Sendungskarton und öffnen somit direkt die zuletzt erstelle Sendung.
6. Frage:
Wie kann ich weitere Felder (z.B. Zusatzfelder) in den Erfassungsmasken aktivieren?
Sind zusätzliche Felder lediglich ausgeblendet, können Sie mit der rechten Maustaste über das Kontextmenü „alle Felder einblenden“ die versteckten Felder der Maskenansicht einblenden und über die Eigenschaften des Zusatzfeldes auf „sichtbar“ setzen. Wiederum kann durch den Klick mit der rechten Maustaste über das angezeigte Menü „bestimmte Felder ausblenden“ die Maskenansicht auf den gewünschten Feldumfang reduziert werden. Die Einrichtung des neuen Feldes (Umbenennung, Mussfeldprüfung, setzen eines Defaultwertes und eventuell Aktivierung einer Tabellenunterstützung) kann dann durch Sie in gewohnter Weise vorgenommen werden.
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